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EU bremst Ayurveda Präparate aus

Die europäische Gesetzgebung ruft ab 31. März 2011 neue Gesetze in Kraft, die den Verkauf und den Einsatz zahlreicher und bewährter Naturheilmittel verbieten werden. Hiermit endet eine bisher gültige Übergangsregelung zur Registrierung vieler pflanzlicher Produkte zur Gesunderhaltung, die bisher den Verkauf auch nicht registrierter traditioneller Heilmittel erlaubte.

Auch das ayurvedische Medizinsystem wird davon beeinflusst werden, denn viele dieser Zusätze galten bisher als Nahrungsergänzungsmittel, deren Verkauf erlaubt war. Die „Health Claim Directive“ der europäischen Union jedoch bewirkt, dass in der Zukunft solcherlei Zusätze durch die EFSA, die „European Food Safety Authority“ erst einmal zur Genehmigung kommen müssen.

Bisher ist es in der Praxis so, dass pflanzliche Produkte diese Genehmigung so gut wie nie erhalten. Experten halten die Ansprüche an diese pflanzlichen Stoffe, die der Genehmigung zu Grunde liegen, für völlig überzogen. Neben festgelegten Nachweisen zur Wirksamkeit sollen auch Doppelblindstudien mit Gesunden durchgeführt werden, die nicht praktikabel sind. Vielleicht soll hier erwirkt werden, dass Produkte mit langer Tradition ihrer Anwendung unter den Status eines Arzneimittels gestellt werden sollen. Hier wird die Lobby der Arzneimittelhersteller wieder einmal gefördert und kleine Hersteller von pflanzlichen Wirkstoffen werden darunter zu leiden haben. Auch die Hersteller ayurvedischer Mittel stehen in dieser Tradition und werden ihre Zubereitungen wohl nicht mehr unregistriert herstellen dürfen. Vor allem da, wo mehrere Stoffe in den Zubereitungen enthalten sind, ist der Vertrieb und die Herstellung bei den angepeilten Vorgaben unmöglich und nicht mehr zu leisten.

Auch Kombinationspräparate mit Mineralien und Vitaminen sind davon besonders betroffen, wenn sie als Wirkstoffe ausgewiesen werden. Da auch Kombinationen mit Muschelkalk, Honig oder Blütenpollen und Kochsalz oder Menthol in der ayurvedischen Medizin zum Einsatz kommen, deren Anwendungssicherheit immer gegeben war, wird es immer komplizierter, denn es ist kaum möglich eine 30-jährige Tradition in den EU-Ländern nachzuweisen, selbst wenn in Indien viele Mittel seit mehr als 5.000 Jahren erfolgreich im Einsatz sind.

Hier zeigt sich wieder einmal, dass EU-Regelungen an der Erlebenswelt der Menschen und an tatsächlichen Gegebenheiten vorbei regulieren und den Menschen eher beschränken als ihn zu schützen. Das kommt vielen Verbrauchern mittlerweile auch aus anderen Bereichen der EU-Gesetzgebung bekannt vor. Immer wieder schlagen nur große Hersteller ihren Profit aus diesen Veränderungen und Reglementierungen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Menschen andere Möglichkeiten zum Erwerb der ayurvedischen Produkte finden, auch wenn sie dafür das Internet zu Rate ziehen und im Ausland einkaufen müssen. In jedem Fall kann es nicht schaden, haltbare Mittel vor Inkrafttreten der Gesetze zu erwerben.

Nach einem Artikel von Dr. Matthias Schmidt, gefunden bei Yoga aktuell.

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