Yoga als Krankenkassenzusatzleistung
Und so werden seitens der gesetzlichen Krankenversicherung inzwischen unterschiedlichste Leistungen aus dem Bereich Vorbeugung und Prävention als Krankenkassenzusatzleistungen angeboten. Allerdings sind die Unterschiede hier teilweise erheblich – viele Krankenkassen bieten hier mehr oder weniger sinnvolle Leistungen. Für Versicherte ist es daher oft schwierig, sich im Bereich der Krankenkassenzusatzleistungen zurechtzufinden. Wie sieht die Situation aus, wenn es um Yoga-Kurse geht?
Yoga zwischen Heilkunde und Schulmedizin
Generell übernehmen gesetzliche Krankenkassen Leistungen, welche zur Schulmedizin gehören. Yoga fällt nicht in diesen Bereich. Allerdings haben die Krankenkassen einen kleinen Spielraum – die Krankenkassenzusatzleistungen, welche sie für ihre Versicherten gestalten und anbieten können. Aus diesem Gestaltungsfreiraum der Krankenkassenzusatzleistungen heraus ergeben sich auch die großen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen.
Zahlt eine Krankenkasse zum Beispiel als eine der Krankenkassenzusatzleistungen einen Zuschuss zu einem Yoga-Kurs, der 80 Prozent der Kosten deckt, kann es sein, dass die nächste GKV im Rahmen der Krankenkassenzusatzleistungen bis zu 350 Euro zuschießt, aus denen sich der Kurs zu 100 Prozent gedeckt werden. Wer sich mit Yoga gesund und fit halten will, muss sich bei seinem Krankenversicherer daher vorab über die Krankenkassenzusatzleistungen informieren. Tipp: Viele Kassen gewähren Zuschüsse nur für einen Yoga-Kurs pro Jahr. Werden mehrere Kurse in Anspruch genommen, kann es deshalb sein, dass die Kosten vom Versicherten zu übernehmen sind.








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